Mieter können sich über die zu erwartende Heizkostenbelastung informieren
(djd). Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, sollte sich auch über den energetischen Zustand des Hauses informieren, in das er einziehen will. Er ist dabei heute nicht mehr auf den guten Willen und die Versprechungen des Hausbesitzers oder Maklers angewiesen. Denn ab 2009 gilt "Ausweispflicht" in allen Wohnhäusern, die zum Verkauf oder zur Vermietung stehen. An Hand des Energieausweises kann der Mietinteressent sich einen schnellen Überblick verschaffen. Eine Farbskala von Grün nach Rot zeigt ihm, wie der Energieverbrauch seines künftigen Heims einzuschätzen ist: Je weiter sich das Haus im roten Bereich bewegt, desto schlechter sein Heizkosten-Forecast, im grünen Bereich schneidet es dagegen gut ab (Infos: www.dena-energieausweis.de).
Der Ausweis muss auch Hinweise des Erstellers enthalten, welche Modernisierungen die Energiebilanz verbessern können. Bei stetig steigenden Energiepreisen lohnt es sich, den Hausbesitzer darauf anzusprechen. Viele Modernisierungsmaßnahmen sind wirtschaftlich und rechnen sich auch dann, wenn der Vermieter einen Teil der Kosten auf die Miete umlegt. Durch umfassende energetische Modernisierung lässt sich der Energiebedarf eines Gebäudes um durchschnittlich 80 Prozent senken.
Weigert sich ein Vermieter den Energieausweis vorzulegen, handelt er gesetzwidrig und riskiert sogar Geldbußen bis zu 15.000 Euro. Mietinteressenten können sich in diesem Fall an die Stadtverwaltung oder das Ordnungsamt wenden.