Der Energieausweis hilft Mietern bei der Abschätzung der Nebenausgaben
(djd). Wer bisher eine neue Wohnung bezog, für den glich die Einschätzung der Nebenkosten oft einem Glücksspiel, bei dem er den Angaben des Vermieters blind vertrauen musste. Mit der ersten Heizkostenabrechnung flatterte oft genug eine böse Überraschung ins Haus: Die hohen Energiekosten für Heizung und Warmwasser relativierten häufig eine vermeintlich günstige Miete. Ungedämmte Altbauten mit veralteter Heiztechnik können im Vergleich zu Neubauten oder gründlich energetisch sanierten Häusern ein Vielfaches an Energie schlucken. Ein konsequent sanierter Altbau kann dagegen über 50 Prozent weniger Energie als ein Neubau verbrauchen. Das zeigen Beispielssanierungen in einem Pilotprojekt der Deutschen Energie-Agentur.
Energieausweis erspart böse Überraschungen
Um für Mieter, aber auch Erwerber einer Immobilie eine bessere Vergleichbarkeit des energetischen Zustands eines Gebäudes oder einer Wohnung zu schaffen, hat der Gesetzgeber den Energieausweis eingeführt. Der Energieausweis gilt seit 1. Juli 2008 für alle Wohngebäude bis Baujahr 1965 und ab dem 1. Januar 2009 für alle jüngeren Wohngebäude. Wird eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet, verkauft oder verpachtet, muss der Eigentümer einen Energieausweis vorzeigen. Der Ausweis dokumentiert den energetischen Zustand von Gebäuden . Vor allem gibt er aber auch Empfehlungen, welche Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll sind, um den Energieverbrauch des Gebäudes dauerhaft zu senken.
Heizkosten als "zweite Miete"
Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, hilft eine Skala von Grün nach Rot im neuen Energieausweis den Mietern in spe dabei, ihren künftigen Energiebedarf abzuschätzen (weitere Informationen: www.dena-energieausweis.de). Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss der Mieter damit rechnen, dass die Heizkosten zur "zweiten Miete" werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden die Heizkosten vermutlich überschaubar bleiben. Mieter und Kaufinteressenten haben bei der Haus- oder Wohnungsbesichtigung das verbriefte Recht, sich den Energieausweis und die dazugehörigen Modernisierungsempfehlungen vorlegen zu lassen. Kommen Hausbesitzer ihrer Ausweispflicht nicht nach, drohen sogar Bußgelder.