Klimaschutz im Hausbau ist Gesetz
Bauherren und Modernisierer müssen sich auf schärfere Regeln einstellen
(djd/pt). Nicht erst seitdem der Energieausweis Pflicht ist, hat sich bei Bauherren und Hausbesitzern ein stärkeres Bewusstsein für die Energieeffizienz ihres Gebäudes durchgesetzt. Denn sie bestimmt nicht nur dessen Klimafreundlichkeit, sondern auch die Höhe der Heizkosten. Bei den gesetzlichen Regelungen hat sich einiges geändert, was Hausbauer und Modernisierer unmittelbar betrifft. Schon seit Jahresbeginn 2009 gibt es neue Vorschriften im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), seit Oktober 2009 gilt die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die neuen Regeln betreffen die Verbraucher zum Teil direkt.
Auswirkungen schwer zu überblicken
"Die konkreten Auswirkungen sind für Nicht-Baufachleute schwer zu überblicken", meint Peter Mauel, erster Vorsitzender der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. "In einer Studie des Instituts für Bauforschung wurde zudem festgestellt, dass auch Baumängel deutliche Auswirkungen auf die energetische Qualität des Bauwerks haben", so Mauel weiter. Mangelhaft ausgeführte Arbeiten könnten ein Haus unter die gesetzlich geforderten Werte drücken, und im schlimmsten Fall können sogar Fördergelder zurückgefordert werden. Der sicherste Weg ist die Begleitung durch einen unabhängigen Bauherrenberater von der Planungsphase bis zur Bauabnahme. Damit lassen sich böse Überraschungen auf der Baustelle vermeiden, und der Berater kann Hilfe auf dem Weg durch den Gesetzesdschungel leisten.
Erneuerbare Energien im Neubau vorgeschrieben
Bereits seit Jahresbeginn muss laut EEWärmeG die Energie für Heizung, Kühlung und Warmwasserbereitung in einem neu errichteten Haus zumindest teilweise aus regenerativen Quellen gedeckt werden. Geeignet sind beispielsweise Wärmepumpe, Biomasse-Heizkessel oder Solarmodule. Ersatzmaßnahmen wie Kraft-Wärme-Kopplung, Wärme aus Nah- oder Fernwärmenetzen, die Nutzung von Abwärme oder eine Wärmedämmung oberhalb der geforderten Standards können von dieser Pflicht befreien.
Sinkender Primärenergieverbrauch
In der seit Oktober gültigen Fassung der EnEV wurde der zulässige Primärenergiebedarf eines Hauses für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung um 30 Prozent gegenüber der zuvor geltenden Fassung verringert. Die Anforderungen an die Dämmung der Gebäudehülle wurden entsprechend um 15 Prozent erhöht. Wer sein Bestandshaus saniert, muss die EnEV-Forderungen bereits dann erfüllen, wenn das sanierte Bauteil mehr als zehn Prozent der Gesamtfläche des Gebäudes ausmacht. Weitere Infos zum Thema Novellen von EEWärmeG und EnEV gibt ein neuer Ratgeber, der unter www.bsb-ev.de kostenlos heruntergeladen werden kann. Auf der Website stehen auch die Adressen unabhängiger Bauherrenberater in ganz Deutschland zur Verfügung.

